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Neue Regelwerke für den erhöhten Schallschutz im Wohnungsbau - Was ist privatrechtlich geschuldet?

Dipl.-Ing. (FH) Martin Schneider Hochschule für Technik Stuttgart
Martin Schneider_Technische Hochschule Stuttgart

Die DIN 4109-1:2018-01: „Schallschutz im Hochbau – Teil 1 Mindestschallschutz“ nennt die baurechtlich nachzuweisenden Anforderungen an den Schallschutz.

Dieser Mindestschallschutz wird allerdings besonders bei Rechtsstreitigkeiten meist als nicht ausreichend bewertet. Im Vortrag werden Empfehlungen zur Festlegung des Schallschutzniveaus gegeben.

Martin Schneider ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochule für Technik Stuttgart im Bereich Akustik und Vorsitzender des Fachausschusses Bau-und Raumakustik in der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA).

Er arbeitet u.a. in der nationalen (z.B. DIN 4109 und VDI 4100) und internationalen Normung (EN 12354, ISO 19488) mit.

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